Kfz-Schadensgutachten
Wenn Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sind, möchten Sie sicherlich Ihren Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt haben. Doch wie hoch ist der unfallbedingte Schaden an Ihrem Fahrzeug überhaupt? Diese Frage wird durch ein Schadensgutachten geklärt.
Übrigens: Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen. Das bedeutet, Sie müssen nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückgreifen.
Im Rahmen eines Schadensgutachtens werden zunächst der Zustand Ihres Fahrzeugs und die am Fahrzeug vorhandenen Unfallspuren zur Beweissicherung dokumentiert. Die dazu notwendige Fahrzeugbesichtigung führen wir bei unserem Büro oder gerne auch bei Ihnen vor Ort durch.
Nach der Fahrzeugbesichtigung berechnen wir mit etablierter Kalkulations-Software die voraussichtlichen Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs auf Basis der original Fahrzeugherstellerdaten und -ersatzteilpreise. Außerdem wird der Wert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadeneintritt ermittelt. Durch einen Vergleich der voraussichtlichen Reparaturkosten und des Fahrzeugwerts lässt sich feststellen, ob es sich um einen Reparaturschaden oder um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Abhängig davon werden im Schadensgutachten dann noch folgende Werte Ihres Fahrzeugs bestimmt:
- Restwert
- Merkantile Wertminderung
- Ggf. Wertverbesserung
- Nutzungsausfallklasse
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
Ein Schadensgutachten geht also deutlich weiter als eine Reparaturkostenkalkulation.
Ihre Vorteile:
- Privatpersonen und Firmenkunden erhalten von uns schnell und unkompliziert belastbare Schadensgutachten, die auch im Falle eines Rechtsstreits zur Dokumentation der Unfallspuren sowie zum Nachweis der Schadenshöhe geeignet sind.
- Durch meine Erfahrung als Gerichtsgutachter sind mir die gängigen Kürzungen und Argumentationen der Versicherungen bekannt. Diese werden in meinen Schadensgutachten von vornherein, so weit wie möglich, entkräftet, was Ihre Schadensregulierung beschleunigt.
- Die Abrechnung des Schadensgutachtens erfolgt nicht, wie häufig, auf Basis der kalkulierten Schadenshöhe, sondern fair nach dem tatsächlich angefallenen Arbeitsaufwand.
Jetzt unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.
Die oben beschriebenen Werte, die bei der Erstellung eines Schadensgutachtens ermittelt werden, können selbstverständlich auch im Rahmen einer Gutachtensüberprüfung bestimmt werden.